Das Familienrecht befasst sich mit allen Fragen, die innerhalb einer Familie oder Partnerschaft bzw. Lebenspartnerschaft auftreten können.
Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Sie sowohl bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsfragen und bei der Vermögensauseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner im Falle einer Trennung oder Scheidung beraten.
Das Recht der Vermögensauseinandersetzung umfasst alle Fragen im Zusammenhang von gemeinsamer Vermögensbildung der Eheleute während der Ehe und deren Ausgleich durch den sogenannten Zugewinnausgleich im Falle des Todes und bei einer Ehescheidung.
Im Unterhaltsrecht, das sich gerade verändert hat, erfolgt eine Anpassung an die sogenannten Patchwork-Familien, das heißt, an diejenigen Familien, die Kinder aus unterschiedlichen Partnerschaften/Freundschaften in einer Familien zusammenbringen.
In diesem Zusammenhang berate ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht auch über die Fragen aus dem Sorge- und dem Umgangsrecht.
Das Unterhaltsrecht ist in der Zwischenzeit so undurchsichtig geworden, dass man eine korrekte Unterhaltsberechnung ohne einen Berater gar nicht mehr durchführen kann.