Ich, Rechtsanwalt Hans-Peter Gaiser, Fachanwalt für Erbrecht, berate Sie rechtlich sowohl vor dem Erbfall, wie auch nach dem Erfall.
Das Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der Nachkriegszeit wurde Vermögen geschaffen, das nun auf die „Erbengeneration“ übergeht. Das Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten bereits zu Lebzeiten für einen ordnungsgemäßen Übergang auf die nächstfolgende Generation zu sorgen.
Auch im Bereich des Creditratings (Basel II) wird seit neuestem verlangt und auch bewertet, dass für das Betriebsvermögen eine plausible Nachfolgeregelung gefunden wird. Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und der Nachfolgeregelung beim Privatvermögen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht.
Da ich auch Fachanwalt für Familienrecht bin, sind mir die erbrechtlichen Probleme in den sogenannten Patchwork-Familien gut bekannt. Auch hierfür gibt es spezielle Regelungen.
Vor dem Erbfall berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht über die Testamentsgestaltung und über die Möglichkeiten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Kinder oder andere Personen zu übergeben. Dazu gehört auch die sogenannte Unternehmensnachfolge, das heißt die Übergabe des Betriebsvermögens von einer Generation auf die andere.
Nach dem Erbfall berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten, die bestehen, um überhaupt das Erbe wirksam antreten zu können, insbesondere darüber, wie Sie in den Besitz des Vermögens als Erbe kommen und wie Sie sich in Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments verhalten sollten.
Auch die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gehört zum Beratungsumfang eines Fachanwalts für Erbrecht.