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Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht

Ich, Rechtsanwalt Hans-Peter Gaiser, Fachanwalt für Erbrecht, berate Sie rechtlich sowohl vor dem Erbfall, wie auch nach dem Erfall.

Das Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der Nachkriegszeit wurde Vermögen geschaffen, das nun auf die „Erbengeneration“ übergeht. Das Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten bereits zu Lebzeiten für einen ordnungsgemäßen Übergang auf die nächstfolgende Generation zu sorgen.

Auch im Bereich des Creditratings (Basel II) wird seit neuestem verlangt und auch bewertet, dass für das Betriebsvermögen eine plausible Nachfolgeregelung gefunden wird. Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und der Nachfolgeregelung beim Privatvermögen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht.

Da ich auch Fachanwalt für Familienrecht bin, sind mir die erbrechtlichen Probleme in den sogenannten Patchwork-Familien gut bekannt. Auch hierfür gibt es spezielle Regelungen.

Vor dem Erbfall berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht über die Testamentsgestaltung und über die Möglichkeiten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Kinder oder andere Personen zu übergeben. Dazu gehört auch die sogenannte Unternehmensnachfolge, das heißt die Übergabe des Betriebsvermögens von einer Generation auf die andere.

Nach dem Erbfall berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten, die bestehen, um überhaupt das Erbe wirksam antreten zu können, insbesondere darüber, wie Sie in den Besitz des Vermögens als Erbe kommen und wie Sie sich in Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments verhalten sollten.

Auch die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gehört zum Beratungsumfang eines Fachanwalts für Erbrecht.

Internationales Erbrecht

Jeder Staat hat seine eigenen erbrechtlichen Regelungen. Bei einer Auslandsberührung stellt sich daher zunächst die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet - dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung eines im Ausland gelegenen Wohnsitzes, sondern bereits bei gemischtnationalen Ehen, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt -Internationale Erbfälle bergen daher oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten.

Meine Empfehlung ist es daher, sich bereits frühzeitig an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden und sich zu diesem wichtigen Thema individuell beraten zu lassen, um so die bestmögliche Vorsorge zu treffen.

Testament Vermögensnachfolge

Viele Erblasser setzen Ihr Testament hinsichtlich der Vermögensnachfolge ohne professionelle Unterstützung auf, was im schlimmsten Fall die Folge eines unwirksamen Testaments, sowie Streit unter den Erben mit sich bringt – wie so vieles in Deutschland ist das deutsche Erbrecht durchaus Komplex, und ohne fachkundigen Rechtsbeistand nur schwer, oder sogar missverständlich zu durchschauen. Gerne stehe ich Ihnen allumfassend bei der Ordnung Ihres Nachlasses, für ein einwandfreies Testament zur Seite.

Erbrecht und Sozialhilferecht

In den Zeiten des zunehmenden Älterwerdens der Menschen kommt es zunehmend zu Problemen mit an Demenz erkrankten Elternteilen. Ich bin Ihnen gerne beratend behilflich eine Betreuungsvollmacht zu erstellen. Des weiteren erteile ich Ihnen auch Auskünfte darüber , mit welchen Forderungen, insbesondere der Sozialhilfeträger, Sie zu rechnen haben, wenn die Einkünfte und das Vermögen der Eltern nicht ausreichen um Pflegeheime zu bezahlen.

Ich bin insbesondere aufgrund meiner Doppelfunktion als Fachanwalt für Familienrecht und für Erbrecht hierzu besonders geeignet. Zunehmend kommt es nämlich zu Fällen, bei denen die Kinder den Eltern oder gar den Großeltern Unterhalt zahlen müssen, weil die Großeltern nicht in der Lage sind, für die Pflegeheimkosten aufzukommen.

Erbauseinandersetzung und Testament anfechten

Im Zusammenhang mit Testamenten kann es zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen kommen. Hier geht es insbesondere um Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung. Besonders auf Grund der Einhaltung der vielen unterschiedlichen rechtlichen Fristen, gilt es gerade hinsichtlich des Pflichtteilsanspruchs schnell zu handeln - wer meint, pflichtteilsberechtigt zu sein, sollte sich also zügig an einen Experten wenden, da ein falsches Vorgehen vermieden werden muss, um keine Nachteile zu haben. Wird beispielsweise das Erbe ausgeschlagen, geht in der Regel nicht nur das Erbrecht, sondern auch der Pflichtteilsanspruch verloren, andererseits kann ein durch ein Testament oder Erbvertrag Bedachter durch die Erbausschlagung den Pflichtteilsanspruch herstellen, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen

Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Ich helfe Ihnen bei der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge. Im Unternehmensbereich berate ich Sie über die Notwendigkeiten, die in gesellschaftsrechtlicher Form zu beachten sind. Die Gestaltungsfreiheit des Erbrechts ist durch den gesetzlichen Gestaltungsrahmen begrenzt. Sie lässt sich am Besten zu Lebzeiten im Einvernehmen mit dem Vermögensnachfolger regeln.

Da das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht, kann ich Sie als Erbrechtspraktiker über die Gestaltungsmöglichkeiten auch im Gesellschaftsrecht beraten.

 
 
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