Ich helfe Ihnen bei der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge. Im Unternehmensbereich berate ich Sie über die Notwendigkeiten, die in gesellschaftsrechtlicher Form zu beachten sind. Die Gestaltungsfreiheit des Erbrechts ist durch den gesetzlichen Gestaltungsrahmen begrenzt. Sie lässt sich am Besten zu Lebzeiten im Einvernehmen mit dem Vermögensnachfolger regeln.
Da das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht, kann ich Sie als Erbrechtspraktiker über die Gestaltungsmöglichkeiten auch im Gesellschaftsrecht beraten.