Wenn die Versicherung des Unfallgegners nach einem Verkehrsunfall den Schadensersatz oder das Schmerzensgeld nicht bezahlen will, sollte spätestens die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts in Erwägung gezogen werden – mit meiner Erfahrung helfe ich Ihnen gerne Ihre Ansprüche, entsprechend Ihrer Wünsche und Vorstellungen durchzusetzen.

Darüber hinaus ist die Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwalts im Schadensfall generell ratsam, da in der Praxis das Schadensmanagement der Versicherer, von der Schadensmeldung bis hin zur Auszahlung, nahezu ausschließlich über die Versicherer abgewickelt wird. Als Geschädigter glaubt man dabei häufig, dass automatisch alles seinen richtigen Weg geht und der Schaden entsprechend der Rechtslage vollumfänglich reguliert wird. Den Versicherern geht es dabei allerdings immer um eine möglichst schnelle Abwicklung die Kosten spart, da so freie Sachverständige, freie Fachwerkstätten und engagierte Rechtsanwälte, die jegliche Ansprüche des Geschädigten hartnäckig geltend machen wollen, bei der Schadensregulierung außen vor bleiben.