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Familienrecht

Im Familienrecht, insbesondere bei der Ehescheidung, erfordert nicht nur die besondere psychische Belastung, der die Eheleute und insbesondere auch die Kinder bei der Trennung unterworfen sind, sondern auch die immer schwieriger werdenden Rechtsfragen von Anfang an eine qualifizierte rechtliche Betreuung und Beratung.

Als Rechtsanwalt und Ihr Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend und kompetent im Fall der Scheidung, bei einem möglichen Schlichtungsverfahren und der gütlichen Einigung, dem Unterhaltsrecht, bei Vermögensauseinandersetzungen unter Eheleuten, ebenso wie bei der Beratung über die Möglichkeiten zur Gestaltung von Eheverträgen und kläre Sie als Ihr Ansprechpartner gewissenhaft über Chancen, Risiken und jeweilige Kosten hinsichtlich der mir anvertrauten Angelegenheit auf.

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Privates Baurecht

Die baurechtliche Beratung berücksichtigt immobilienwirtschaftliche, bautechnische und baubetriebliche Zusammenhänge. Sofern Sie bei der Erstellung Ihres Bauprojekts, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, als Bauträger, Architekt, Handwerker oder Wohnungseigentumsverwalter Probleme mit den Käufern/Auftraggebern haben, bin ich Ihr kompetenter Berater, sowohl zur Sicherung und Durchsetzung von Forderungen, als auch zur Abwehr von entsprechenden Gegenansprüchen. Zwar ist es dabei stets mein vorrangiges Ziel, eine praxisgerechte Einigung zwischen den Parteien zu erreichen, um die teilweise enormen Sachverständigenkosten im Rahmen von Beweisverfahren und das damit verbundene Kostenrisiko zu minimieren - dennoch gibt es kein Zögern die Interessen meiner Mandanten mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich durchzusetzen.

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Grundstück- und Wohnungseigentumsrecht

Im Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht, sind neben möglichen baulichen Mängeln auch juristische Probleme oft nicht weit entfernt - entsprechend der Vielfältigkeit an Problemen die in der Praxis auftauchen können, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung gerne bezüglich sämtlicher Besonderheiten zur Seite, um Sie auf diesem Rechtsgebiet als Käufer/Auftraggeber optimal vertreten zu können.

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Erbrecht

Als Ihr Fachanwalt für Erbrecht, berate ich Sie umfassend in allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung in der Familie, bei der Gestaltung eines Testaments, sowie bei der Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge und der Abwehr von Pflichtteilsrechten, bis hin zur rechtzeitigen Planung der Nachfolge in Ihrem Unternehmen

Da erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall in der Familie nicht selten unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen werden, kommt mir dabei meine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht zu Gute. Meine voranginge Aufgabe zu Anfang eines jeden Erbrechtsmandats ist es daher, Ihre familiäre Situation, die bestehenden Beziehungsgeflechte sowie Ihre Erwartungen und Ziele zu erfassen, um diese für die allumfassende Vertretung Ihrer Ansprüche zu verinnerlichen - aufgrund vieler eindrücklicher Erfahrungen in diesem Bereich, habe ich mir bei meiner Arbeit die Streitvermeidung, ebenso wie die Sicherung und Wahrung des Familienfriedens als oberstes Ziel gesetzt. Darüber hinaus stehe ich Ihnen im Erbfall selbstverständlich, sowohl im Erbscheinverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern zur Seite.

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