Jeder Staat hat seine eigenen erbrechtlichen Regelungen. Bei einer Auslandsberührung stellt sich daher zunächst die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet - dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung eines im Ausland gelegenen Wohnsitzes, sondern bereits bei gemischtnationalen Ehen, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt -Internationale Erbfälle bergen daher oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten.

Meine Empfehlung ist es daher, sich bereits frühzeitig an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden und sich zu diesem wichtigen Thema individuell beraten zu lassen, um so die bestmögliche Vorsorge zu treffen.