Im Familienrecht, insbesondere bei der Ehescheidung, erfordert nicht nur die besondere psychische Belastung, der die Eheleute und insbesondere auch die Kinder bei der Trennung unterworfen sind, sondern auch die immer schwieriger werdenden Rechtsfragen von Anfang an eine qualifizierte rechtliche Betreuung und Beratung.

Als Rechtsanwalt und Ihr Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend und kompetent im Fall der Scheidung, bei einem möglichen Schlichtungsverfahren und der gütlichen Einigung, dem Unterhaltsrecht, bei Vermögensauseinandersetzungen unter Eheleuten, ebenso wie bei der Beratung über die Möglichkeiten zur Gestaltung von Eheverträgen und kläre Sie als Ihr Ansprechpartner gewissenhaft über Chancen, Risiken und jeweilige Kosten hinsichtlich der mir anvertrauten Angelegenheit auf.

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