Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich Sie umfassend in allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung in der Familie, bei der Gestaltung des Testaments, bei der Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge oder der Abwehr von Pflichtteilsrechten - bis hin zur Nachfolge in Unternehmen - beraten.

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